Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich erneut dagegen ausgesprochen, geschlechtergerechte Sonderzeichen wie Asterisk („Gender-Stern“), Doppelpunkt und Unterstrich („Gender-Gap“) als reguläres Sprachzeichen in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen.
Sonderzeichen sind mittlerweile in vielen Schulen, Hochschulen und Behörden üblich. Allerdings werden sie nicht einheitlich genutzt.
Das Expertengremium verabschiedete am 15. Dezember 2023 in Mainz eine Stellungnahme zur sogenannten geschlechtergerechten Schreibung. Darin heißt es, Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigten die Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit. Auch die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten sieht der Rat gefährdet.
Das für die deutsche Rechtschreibung maßgebliche Gremium bestätigte damit seine Erklärungen aus den Jahren 2018 und 2021. Damals hatte der Rat von der Verwendung von Sonderzeichen wie Stern, Unterstrich und Doppelpunkt abgeraten.
In seinem Beschluss vom 14. Juli 2023 erklärte der Rat: „Zunehmend werden bei Personenbezeichnungen orthografische Zeichen wie der Doppelpunkt (:) – allerdings ohne ein folgendes Leerzeichen (Bürger:innen) – oder Sonderzeichen wie Asterisk (*), Unterstrich (_) oder andere Zeichen im Wortinneren verwendet. Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. Sie sollen eine über die formalsprachliche Funktion hinausgehende metasprachliche Bedeutung zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten – männlich, weiblich, divers – vermitteln: die Schüler:innen, die Kolleg*innen. Sie gehen damit über Verkürzungsformen wie Bürger/-innen, die vom Amtlichen Regelwerk bereits erfasst werden, hinaus.“
Seit 2004 ist der Rat für deutsche Rechtschreibung die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Dem Rat gehören 41 Mitglieder aus sieben Ländern und Regionen an. Von diesen stammen achtzehn aus Deutschland, je neun aus Österreich und der Schweiz und je eines aus dem Fürstentum Liechtenstein, aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und von der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Das Großherzogtum Luxemburg ist mit einem Mitglied ohne Stimmrecht kooptiert. In dem zwischenstaatlichen Gremium sitzen unter anderem Sprachforscher, Journalisten und ein Mitglied der Duden-Redaktion. Sein Auftrag ist es, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und weiterzuentwickeln sowie Zweifelsfälle der deutschen Rechtschreibung zu klären.
Sein Sitzungsort ist in der Regel das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim, an dem die Geschäftsstelle des Rats für deutsche Rechtschreibung eingerichtet ist.
Foto: Mitglieder des Rats für deutsche Rechtschreibung © Rat für deutsche Rechtschreibung