Fluggäste dürfen künftig deutlich größere Mengen an Flüssigkeiten im Handgepäck mitführen. Die bisher geltende Begrenzung auf Behälter mit maximal 100 Millilitern wird schrittweise aufgehoben. Künftig sind auch Flaschen oder Behältnisse mit bis zu zwei Litern Inhalt erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die gelockerten Vorschriften gelten ausschließlich an Sicherheitskontrollen, die mit den neuen CT-Scannern (Computertomografie-Scannern) ausgestattet sind. Diese hochmodernen Geräte nutzen Röntgentechnologie, um das Gepäck in mehreren Schichten zu durchleuchten und ein dreidimensionales Bild des Inhalts zu erzeugen. Dadurch ist es für das Sicherheitspersonal einfacher, gefährliche Gegenstände zuverlässig zu identifizieren.
Die Europäische Union hat den Einsatz dieser Scanner im Juli 2025 offiziell genehmigt. Viele Flughäfen haben angekündigt, die neue Technik ab Herbst dieses Jahres einzuführen. In München und Frankfurt sind die Geräte bereits in Betrieb, während unter anderem Berlin ihre Einführung vorbereitet.
Allerdings verfügen zahlreiche deutsche Flughäfen noch nicht über die entsprechende Hardware oder warten auf notwendige Softwarefreigaben. Dort bleibt die alte Regelung weiterhin bestehen. Nur an Flughäfen, die vollständig auf die neue Technik umgestellt haben, können die neuen Vorschriften umgesetzt werden.
Was bedeutet das konkret für Reisende?
- Größere Flüssigkeitsbehälter erlaubt: An Kontrollpunkten mit CT-Scannern dürfen Flaschen bis zu zwei Litern mitgeführt werden – darunter auch Getränke, Shampoo oder Kosmetikprodukte.
- Schnellere Sicherheitskontrolle: Flüssigkeiten und Laptops müssen nicht mehr aus dem Gepäck genommen werden.
- Nicht überall gleich: An Kontrollspuren ohne neue CT-Röntgen-Technik bleibt die alte Regelung bestehen.
- Vorsicht bei der Rückreise: Wer auf dem Hinflug von der Lockerung profitiert hat, kann auf dem Rückweg wieder auf strengere Regeln treffen.
- Vorher informieren: Reisende sollten sich vor Abflug auf der Website ihres Flughafens über die geltenden Sicherheitsbestimmungen am jeweiligen Terminal informieren.
Die Begrenzung auf Flüssigkeitsbehälter mit maximal 100 Millilitern wurde im Jahr 2006 eingeführt. Hintergrund war ein vereitelter Anschlagsplan in Großbritannien: Terroristen hatten versucht, flüssigen Sprengstoff in Getränkeflaschen getarnt an Bord von Flugzeugen zu bringen. Als Reaktion darauf wurden weltweit strenge Vorschriften zum Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck eingeführt. Erlaubt waren nur noch Behälter bis 100 Milliliter in einem durchsichtigen Beutel von einem Liter. Fast 20 Jahre später erlaubt der technologische Fortschritt nun ein Umdenken.
Foto: Flughafen München © Flughafen München GmbH